GTC

Stand: März 2023

§ 1 Anmeldung und Zahlung der Kursgebühren

Die Anmeldung für einen Kurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Kursanmeldungen sind persönlich und können nicht übertragen werden. Mit der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmer/in die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Salsabrosa GmbH (nachfolgend: Salsabrosa).

 

Die Kursgebühr ist jeweils 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Salsabrosa behält sich das Recht vor, ausstehende Kursgebühren zu mahnen und eine Mahngebühr in der Höhe von CHF 10.00 pro Zahlungserinnerung zu erheben. Salsabrosa kann Teilnehmer/innen vom Kurs ausschliessen, bis die Kursgebühr bezahlt wurde.

§ 2 Kursdauer und Preise

Ein Kurs beinhaltet in der Regel 12 Lektionen. Wenn keine Ausnahmen erwähnt werden, findet der Kurs regelmässig jede Woche statt. Die Kursperiode dauert somit 12 Wochen.

 

Kursgebühren

  • Kurspreis 4 Wochen: CHF 120.00

  • Kurspreis 8 Wochen: CHF 230.00

  • Kurspreis 12 Wochen: CHF 300.00

  • Preis für jeden weiteren Kurs (12 Wochen) CHF 160.00

  • Preis für eine einzelne Lektion: CHF 30.00

  • Schüler/Studenten bis zum 25. Lebensjahr: 10% Rabatt

 

Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, pro Person.

 

Fullpass

Der Fullpass berechtigt zur Teilnahme an allen von Salsabrosa angebotenen Kursen während 1,2,3, 6 oder 12 Monaten. Ausgenommen sind Workshops und Events.

 

  • 1 Monat: CHF 250.00

  • 2 Monate: CHF 400.00

  • 3 Monate: CHF 570.00

  • 6 Monate: CHF 1'050.00

  • 12 Monate: CHF 1900.00

  • Schüler/Studenten bis zum 25. Lebensjahr: 10% Rabatt

 

Workshops und Events

Workshops und Events werden speziell ausgeschrieben und sind nicht im Kurspreis oder Fullpass enthalten.

§ 3 Einschreibegebühren

Die Einschreibegebühren sind im Kurspreis inbegriffen.

§ 4 Rückerstattung

Bezahlte Kursgebühren können nicht rückerstattet werden. Nur bei Absage eines Angebotes durch die Salsabrosa GmbH wird der bereits bezahlte Betrag in voller Höhe erstattet. Keine Rückerstattung erfolgt bei staatlich vorgegebenen Kursabsagen aufgrund von Epidemien oder Pandemien.

 

Alle Absenzen, die 8 Stunden im Voraus an den zuständigen Lehrer gemeldet werden, können in der laufenden Kursperiode innerhalb von 2 Wochen kompensiert und somit nach- oder vorgeholt werden. Eine Anrechnung an Folgeperioden oder eine Rückerstattung des Kurspreises ist nicht möglich. Diese Regelung gilt auch bei Krankheit oder Militär. Sollte in einem Ausnahmefall die Kompensation keine Lösung für die bevorstehenden Absenzen sein, ist vor Beginn der Kursperiode mit den zuständigen Lehrern eine passende Lösung zu finden. Im Nachhinein können keine Ausnahmen gemacht werden.

§ 5 Ausfall und Ferien

Über einen Kursausfall an Feiertagen oder bei Schulferien werden die betroffenen Teilnehmer rechtzeitig informiert. Die ausgefallen Lektionen können in der laufenden Kursperiode kompensiert werden.

§ 6 Abmeldung

Abmeldungen von Kursen sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der nächsten Kursperiode schriftlich an info@salsabrosa.ch einzureichen. Ohne Abmeldung wird die Anmeldung auf die nächste Kursperiode übertragen und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.

§ 7 Tanzpartner

Es ist möglich, sich ohne Tanzpartner/in für einen Kurs anzumelden. Salsabrosa bemüht sich, eine/n Tanzpartner/in zu finden, kann dies aber nicht garantieren.

§ 8 Gestaltung

Salsabrosa steht die Gestaltung des Unterrichts und dessen Inhalt frei. Der Kursbeginn, die Auswahl der Unterrichtsräume und der Lehrer sowie Änderungen der Angebote und Termine bleiben vorbehalten.

§ 9 Personenvermittlung

Pro vermittelte Person erhält der/die Vermittler/in einen Betrag von CHF 40.00 auf den Kurspreis gutgeschrieben. Dies erfolgt jedoch nur, wenn die vermittelte Person die Kursgebühr bezahlt hat. Der/die Tanzpartner/in gilt nicht als vermittelte Person.

§ 10 Versicherung

Die Teilnehmer sind während der Teilnahme an Kursen und Workshops oder Events, die durch Salsabrosa organisiert werden, nicht gegen Unfall versichert. Sie sind verpflichtet, selbst für genügend Unfall- und Haftpflichtversicherungsdeckung zu sorgen. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann Salsabrosa nicht haftbar gemacht werden.

§ 11 Persönlichkeitsschutz

Fotografien, Video- oder Filmaufnahmen während des Kurses oder an Workshops und Events sind nur mit Genehmigung des Tanzlehrers gestattet. Von Salsabrosa angefertigte Fotos und Aufnahmen werden durch das Betreten der Räumlichkeiten in Beziehung mit der Tanzschule ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben.

§ 12 Datenschutz

Gemäss Datenschutzgesetz werden Daten für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und vertraulich behandelt sowie weder an Adressverlage, Direktmarketing Unternehmen oder anderen Dritten weitergegeben.

§ 13 Gültigkeit

Die Bedingungen werden öffentlich ausgehängt und ausdrücklich als zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt und sind somit Vertragsbestandteil bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Salsabrosa.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar sind ausschliesslich die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts. Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten ist der Sitz von Salsabrosa.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen soll eine dem Sinn und Zweck entsprechende Bestimmung treten.